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Die Bedingungen, unter denen wir zusammenarbeiten — im vollen Wortlaut, nach Leistungsart geordnet.
Stand 3. September 2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen der IMPROWE Consulting GmbH (nachfolgend „IMPROWE“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als IMPROWE ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis der AGB des Kunden.
(3) Soweit nicht anders angegeben, gelten die Bestimmungen dieser AGB sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Die Angebote von IMPROWE sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der Beauftragung durch den Kunden, sei es durch Unterzeichnung eines Angebots, eine Bestellung per E-Mail oder über ein Web-Formular, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelte Auftragsbestätigung von IMPROWE zustande.
(1) Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem bestehenden Rahmenvertrag.
(2) IMPROWE ist berechtigt, nach Vertragsschluss Änderungen an der Leistung vorzunehmen, sofern diese der qualitativen Verbesserung oder der effektiveren Zielerreichung dienen, den Vertragszweck nicht gefährden und für den Kunden zumutbar sind.
IMPROWE verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO und BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind in unserer separaten Datenschutzerklärung zu finden, die auf unserer Website einsehbar ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von IMPROWE.
(1) IMPROWE hat für die Erbringung der Beratungsleistungen Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Angebot oder einem gültigen Rahmenvertrag.
(2) Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
(1) Eine Stornierung oder Verschiebung von beauftragten Leistungen durch den Kunden muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Mitteilung bei IMPROWE.
(2) Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden gelten die folgenden pauschalen Stornierungsgebühren, berechnet auf Basis des vereinbarten Netto-Honorars:
(3) Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten (z. B. Reisekosten) sowie bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. Konzeption) sind unabhängig von den oben genannten Pauschalen in voller Höhe vom Kunden zu erstatten.
(1) IMPROWE ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Trainers, höhere Gewalt) abzusagen.
(2) In diesem Fall wird IMPROWE den Kunden unverzüglich informieren und, wenn möglich, einen Ersatztermin anbieten. Ist dies nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, werden bereits gezahlte Honorare für die ausgefallene Leistung vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, IMPROWE handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
IMPROWE haftet für eine sorgfältige Vorbereitung und Erbringung der vereinbarten Leistung. Schadensersatzansprüche gegen IMPROWE sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. IMPROWE haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden oder Veranstaltungsteilnehmer selbst verursacht werden.
Diese Bestimmungen gelten nicht mehr über die IMPROWE Consulting GmbH. Der improwe workspace — Flow, Match, Creator und die übrigen Anwendungen — wird von der Improwe Systems GmbH betrieben.
Maßgeblich sind dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedingungen der Improwe Systems GmbH sowie deren Datenschutzerklärung.
Die Nummerierung der folgenden Abschnitte bleibt unverändert, damit ältere Fassungen dieses Dokuments vergleichbar bleiben.
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, gelten folgende Zeiten:
(1) Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig, zahlbar sofort nach Rechnungserhalt.
(2) Der Restbetrag ist 14 Tage vor Mietbeginn fällig und muss vor Anreise bei IMPROWE eingegangen sein. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann der Zugang zum Mietobjekt verweigert werden.
(3) Nach Abreise wird eine Schlussrechnung über eventuell in Anspruch genommene Zusatzleistungen erstellt.
(1) Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform (E-Mail) erklärt werden.
(2) Im Falle eines Rücktritts fallen folgende Stornierungsgebühren an:
(3) Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IMPROWE. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet.
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstehende Schäden sind unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.
(2) Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden am Mietobjekt. Bei Abreise ist das Objekt in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen (persönliche Gegenstände entfernt, Müll entsorgt, Geschirr gespült).
(1) IMPROWE haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjektes. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände (z. B. plötzliche Baustellen) oder ortsübliche Gegebenheiten.
(2) Die Haftung für die Nutzung von Spiel- und Sportgeräten ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. IMPROWE haftet nicht für abhandengekommene persönliche Gegenstände des Mieters.